KONTAKT

Geschäftstelle:

Ärztlicher
Bezirksverband
Unterfranken

Körperschaft des
öffentlichen Rechts

Dominikanerplatz 8
97070 Würzburg

Telefon:
Fax:
Email:

0931/3534027
0931/3534029
sekretariat@aebv-unterfranken.de


Geschäftszeiten:

Mo. - Do.:
Mo. - Do.:
Fr.:

09.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr


Serviceleistungen

Meldewesen

Neuanmeldung

Herzlichen Glückwunsch zum Erhalt Ihrer Approbation.

Für eine vollständige Anmeldung bitten wir Sie, den im Anhang befindlichen Meldebogen auszufüllen. Der Meldebogen kann per Tastaur am PC ausgefüllt , jedoch nicht ausgefüllt gespeichert werden.

Weiterhin benötigen wir von Ihnen zur Erstanmeldung folgende Unterlagen:

  • Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärztekammer (BÄO)
  • ggf. Promotionsurkunde bzw. ausländische Diplomurkunde mit deutscher Übersetzung
  • einfache Kopie vom Pass oder Personalausweis


Wichtig: Da die Meldestelle neben Ihren Unterlagen auch Ihre Originalunterschrift benötigt, ist es nicht möglich, das Formular per Internet oder E-Mail an die Meldestelle zu schicken. Sie können lediglich das (bereits ausgefüllte) Formular ausdrucken. Selbstverständlich können Sie das Meldeformular auch direkt beim Ärztlichen Bezirksverband Unterfranken oder dem zuständigen Ärztlichen Kreisverband erhalten bzw. vor Ort ausfüllen.

Wann wird der Arzt Mitglied des örtlichen zuständigen Ärztlichen Kreisverbandes?

Nach Art. 4 Abs. 2 HKaG wird der Arzt mit der Niederlassung oder Aufnahme einer sonstigen ärztlichen Tätigkeit Mitglied des örtlich zuständigen Ärztlichen Kreisverbandes.

Übt der Arzt keine ärztliche Tätigkeit aus, richtet sich seine Mitgliedschaft von Gesetzes wegen nach seinem Hauptwohnsitz.

Wie ist zu verfahren, wenn von einer anderen Ärztekammer nach Bayern gewechselt wird?

Der Arzt sollte den Wechsel bei seiner Ärztekammer, in mündlicher oder schriftlicher Form, anzeigen.

Aufgrund dessen wird die Arztakte an den zuständigen Bezirksverband weitergeleitet. Der Arzt wird daraufhin mittels Meldebogen zur Meldung aufgefordert.

oder:

Der Arzt kann sich direkt mit seiner zuständigen Ärztekammer bzw. zuständigen Ärztlichen Bezirksverband in Verbindung setzen bzw. den im Internet zur Verfügung stehenden Meldebogen ausfüllen und unterschrieben an die Meldestelle senden.

Hinsichtlich der Übermittlung der Arztakte wird sich darauf hin der Ärztliche Bezirksverband direkt mit der Ärztekammer in Verbindung setzen.

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     Meldebogen

Änderungsmeldung

Wechseln Sie ihren Arbeitgeber innerhalb von Unterfranken, reicht es , wenn Sie uns eine E-Mail senden.

Bitte geben Sie uns Ihre genaue Dienstadresse an, und wichtig, ab wann Sie bei dem neuen Arbeitgeber beginnen.

Gerne können Sie auch die beigefügt Änderungsmeldung ausfüllen und uns zurückfaxen oder mit der Post senden.

Faxnummer 0931/3534029

Adresse:
Ärztlicher Bezirksverband Unterfranken
Dominikanerplatz 8
97070 Würzburg

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Änderungsmeldung

Anmeldung

Jede/r Ärztin/Arzt hat sich nach Aufnahme ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit im Bereich des Ärztlichen Bezirksverbandes Unterfranken unverzüglich bei uns anzumelden.

Dem Meldebogensind beglaubigte Fotokopien der Approbations- und Promotionsurkunde und der Urkunde über die Anerkennung von Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Schwerpunkts- oder Zusatzbezeichnungen, sofern sich diese noch nicht in,  bei einer anderen Ärztekammer geführten- Meldeakte befinden. Gleiches gilt für die fakultativen Weiterbildungen und die Fachkunden.

Nach Ihrer Anmeldung wird Ihre Akte bei der jeweiligen Ärztekammer angefordert, in deren Zuständigkeitsbereich Sie zuletzt tätig waren.

Während der Mitgliedschaft eintretende berufliche Veränderungen, Änderungen des Personen- und Familienstandes sowie Anschrift seiner neuen Praxis oder Arbeitsstelle und seiner neuen Wohnung sowie des Datums der Beendigung der Tätigkeit sind unserer Kammer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

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Meldebogen
Meldeordnung für die Ärzte Bayerns

Arztausweis

Neuer Ausweis im Scheckkartenformat

Als Mitglied des Ärztlichen Bezirksverbandes Unterfranken erhalten Sie auf Wunsch einen kostenlosen Arztausweis.

Seit dem 15. Januar 2020 können Sie diesen Ausweis im Scheckkartenformat nur noch im "MeineBLÄK-Portal" der Bayerischen Landesärztekammer beantragen.

Dieser neue Ausweis ersetzt den bisherigen blauen Arztausweis in Papierform.
Die bisherigen Papierausweise behalten ihre Gültigkeit, werden aber nach Ablauf der Frist nicht mehr verlängert.

Die Bayerische Landesärztekammer hat mitgeteilt, dass die Ausstellung des Arztausweises ca. 4 Wochen dauert. Bitte denken Sie daher frühzeitig an die (Neu-) Ausstellung.


Den kostenpflichtigen elektronischen Arztausweis können Sie ebenfalls über das "MeineBLÄK-Portal" bestellen.

Links:

  • Info Arztausweis (BLÄK)
  • Portal MeineBLÄK
  • Beglaubigung von Kopien

    Dokumente im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit

    Gilt nur für Mitglieder des Ärztlichen Bezirksverbandes Unterfranken!

    Benötigen Sie amtliche Beglaubigungen Ihrer ärztlichen Dokumente?

    Bei Ihrem zuständigen Ärztlicher Kreisverband (Aschaffenburg, Bad Kissingen, Bad Neustadt, Main-Spessart, Schweinfurt, Würzburg) können Sie, während der Geschäftszeiten, alle Dokumente im Rahmen Ihrer ärztlichen Tätigkeit, mit Dienstsiegel versehen, beglaubigen lassen.